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förderungsmittel für die halbe
Strecke nicht zumutbar |
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Für die Jahre 2008 bis 2010 gilt:
Pendlerzuschlag bei Einkommen unter der Lohnsteuergrenze maximal 130,- p.a., Negativsteuer bis maximal 240,- und begrenzt mit 10% der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung.
Ab dem Jahr 2011:
Pendlerzuschlag maximal 141,- p.a., Negativsteuer bis maximal 251,- und begrenzt mit 15% der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung.
Ab dem Jahr 2013:
- Jobticket für Dienstnehmer steuerfrei
- Aliquotes Pendlerpauschale auch für Teilzeitkräfte (an mindestens 4 Tagen pro Monat: 1/3 des Pendlerpauschales; an mindestens 8 Tagen 2/3)
- Der Pendlerzuschlag wurde von € 141,- auf &euro 290,- angehoben (für geringe Einkommen ohne Lohnsteuer)
- Einführung Pendlereuro (pro KM € 2,-; ist ein Steuerabsetzbetrag)
Ab dem Jahr 2014:
Seit 12.2.2014 ist der Pendlerrechner verfügbar (Ausdruck ersetzt das bisherige Formular L34; siehe www.bmf.gv.at)
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