Arne Steininger
Arne Steininger

Steuerfachmann/Bilanzbuchhalter

     

Aktuelles

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1     Steuerreform 2009 - die Steuerpläne der neuen Regierung im Überblick
2     Konjunkturbelebungsgesetz 2008
3     Das 2. Abgabenänderungsgesetz 2008
4     Steuersplitter
5     Termin 31.12.2008 – darauf sollten sie nicht vergessen!



1 Steuerreform 2009 - die Steuerpläne der neuen Regierung im Überblick

Seit 23.11.2008 ist es nunmehr offenbar fix: Die neue SPÖ-ÖVP-Koalition wird mit Wirkung 1.1.2009 eine Steuerreform beschließen, die für alle Steuerzahler eine Entlastung von € 2,7 Mrd bringen soll (davon € 2,2 Mrd durch den neuen Tarif und zusätzlich € 0,5 Mrd für Familien).

Die Entlastung bei der Einkommensteuer soll durch folgenden neuen Lohn- bzw Einkommen­steuertarif erreicht werden:

  • Steuerpflichtige Einkommen bis € 11.000 (bisher € 10.000) pro Jahr sollen steuerfrei sein.
  • Einkommen zwischen € 11.000 Euro und € 25.000 sollen mit 36,5% besteuert werden (bisher 38,33% ab € 10.000).
  • Einkommen zwischen € 25.000 und € 60.000 sollen mit 43,214% besteuert werden (bisher 43,596% zwischen € 25.000 und € 51.000).
  • Der Spitzensteuersatz von 50% soll zwar unverändert bleiben, allerdings erst ab einem Einkommen von € 60.000 gelten (bisher ab € 51.000).

Daraus ergeben sich im Vergleich zu 2008 folgende Entlastungswirkungen:

  • Durch die Erhöhung des Tariffreibetrages auf € 11.000 werden fast 200.000 Kleinstverdiener aus der Steuerpflicht fallen, sodass ab 2009 insgesamt rd 2,7 Mio von rund 6,5 Mio steuerlich registrierten Österreichern keine Lohn- und Einkommensteuer zahlen werden.
  • Bei einem Brutto-Monatseinkommen (vor Abzug von SV-Beiträgen) von zB € 1.500 wird die jährliche Entlastung ca € 450, bei zB € 3.000 wird sie ca € 660 pro Jahr betragen.
  • Die maximale Steuerersparnis wird ab einem Brutto-Monatseinkommen von ca € 5.800 erreicht werden und beläuft sich auf € 1.350 pro Jahr (wobei durch den Anstieg der SV-Höchstbeitragsgrundlage in 2009 davon nur rd € 1.250 netto übrig bleiben werden).

Zur Entlastung von Familien mit Kindern sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Der monatlich ausbezahlte Kinderabsetzbetrag soll von € 610 auf € 700 jährlich erhöht werden, womit alle Kinder – unabhängig vom Einkommen der Eltern – zusätzlich mit € 90 pro Jahr gefördert werden.
  • Neu ist ein Kinderfreibetrag von € 220 pro Kind und Jahr, der von der Steuerbasis abgesetzt wird (maximale Steuerersparnis 50%, das sind € 110 pro Jahr und Kind).
  • Entsprechend einer langjährigen Forderung vieler berufstätiger Frauen sollen Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes mit bis zu € 2.300 pro Kind und Jahr steuerlich absetzbar werden.
  • Weiters sollen Arbeitgeber für die Betreuung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr bis zu € 500 pro Kind und Jahr steuerfrei an Mitarbeiter auszahlen können.

Im Bereich der Unternehmensbesteuerung sind laut Regierungsprogramm vor allem folgende Maßnahmen geplant:

  • Zu Konjunkturbelebung soll für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter in den Jahren 2009 und 2010 eine 25%ige degressive Abschreibung eingeführt werden (Entlastung ca € 570 Mio).
  • Als Kompensation für die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Bezugs bei Arbeitnehmern soll der Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG gemäß § 10 EStG) ab 2010 von 10% auf 13% angehoben und auf alle betrieblichen Einkünfte und Gewinnermittlungsarten (also auch auf Bilanzierer) ausgeweitet werden. Als besondere KMU-Förderung sollen für Gewinne bis € 30.000 zur Geltendmachung des FBiG keine Investitionen mehr erforderlich sein. Im Gegenzug soll ua die Begünstigung für nicht entnommene Gewinne gem § 11a EStG gestrichen werden.
  • Weitere geplante Maßnahmen sind ua die Förderung von Investitionen zur thermischen Sanierung, Ausbau und Vereinfachung der steuerlichen Forschungsförderung, neue steuerliche Begünstigungen für Mitarbeiterbeteiligungen, die Abschaffung der Werbesteuer sowie eine verbesserte Bekämpfung des Steuerbetrugs.

2 Konjunkturbelebungsgesetz 2008

Das österreichische Parlament hat am 28.10.2008 mit dem Konjunkturbelebungsgesetz 2008 (KBG 2008) ein Konjunkturpaket beschlossen, das vor allem eine Ausweitung der Fördermaßnahmen der Austria Wirtschaftsservice (AWS) vorsieht. Das Paket umfasst folgende Punkte:

  • Mittelstandsfonds: Bei der AWS wird ein Mittelstandsfonds mit einem Volumen von € 80 Mio zur Beteiligung an Unternehmen mit Wachstumsprojekten eingerichtet.
  • Haftungen: Die Haftungsrahmen der AWS wurden ausgeweitet. Damit stehen ausreichend Bürgschaften und Garantien zur Ermöglichung von Fremdfinanzierungen zur Verfügung. Insgesamt sind zusätzliche Haftungsübernahmen von bis zu € 400 Mio pro Jahr geplant.
  • ERP-Kredite: Die Kreditrahmen für zinsgünstige ERP-Kredite werden um € 200 Mio pro Jahr erweitert. Damit sollen € 600 Mio pro Jahr für zinsgünstige Investitionskredite zur Verfügung gestellt werden.
  • Kredite der Europäischen Investitionsbank: Aus Mitteln der Europäischen Investitionsbank EIB sollen € 100 Mio pro Jahr für KMUs mobilisiert werden. Zusätzlich sollen Forschungs- und Technologiekredite der EIB in Höhe von € 100 Mio pro Jahr verfügbar gemacht werden.
  • Energie- und Energieeffizienz: Aus Mitteln der deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW sollen € 100 Mio für Kredite für Investitionsprojekte im Bereich Energie und Energieeffizienz für Österreichs Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden.

Die AWS hat zu den beschlossenen Maßnahmen eine eigene Homepage (www.konjunkturpaket.at ) eingerichtet, auf der über die Umsetzung der Maßnahmen bzw über die einzelnen Programme im Detail berichtet werden soll. Aktuell liegen allerdings noch keine konkreten Informationen vor.

Als einzige steuerliche Bestimmung sieht das KBG 2008 eine Erhöhung des Höchstbetrages für die Bausparförderung ab 2009 von bisher € 1.000 auf € 1.200 vor. Die Bausparprämie für 20091 beträgt 4% von maximal € 1.200, somit € 48.

3 Das 2. Abgabenänderungsgesetz 2008


3.1 Abgabenbefreiungen im Reiseverkehr ab 1.12.2008 im UStG geregelt

Die Steuerfreiheit der Einfuhr von Waren, die aus Drittstaaten (also von außerhalb der EU) einreisende Personen im persönlichen Gepäck mitführen, wurde durch das im Oktober im Parlament beschlossene 2. Abgabenänderungsgesetz 2008 mit teilweise neuen Grenzen ab 1.12.2008 eigenständig im Umsatzsteuergesetz2 geregelt. Nachfolgend die gültigen Höchstmengen bzw Höchstgrenzen im Überblick:

 

Drittland (und Duty-Free)

Grenzgänger

Tabakwaren (ab einem Alter von 17 Jahren):

 

 

Zigaretten

200 Stück

25 Stück

oder Zigarillos

100 Stück

10 Stück

oder Zigarren

50 Stück

 5 Stück

oder Rauchtabak

250 Gramm

25 Gramm

Alkohol und alkoholische Getränke (ab 17 Jahre):

 

 

Spirituosen (mehr als 22 %vol Alkoholgehalt)

1 Liter

0,25 Liter

oder Destillate und andere Getränke (weniger als 22% vol Alkoholgehalt)

2 Liter

0,75 Liter

Wein (nicht schäumend)

4 Liter

1 Liter

Bier

16 Liter

2 Liter

Kraftstoff in tragbarem Behälter

10 Liter

 

Parfums, Tee, Kaffee

im Rahmen der Freigrenze für „andere Waren“

im Rahmen der Freigrenze für „andere Waren“

andere Waren: im Gesamtwert von maximal
(Arzneimittel: nur der persönliche Bedarf während Reise)

€ 300
Flugreise: € 430
Jugendliche bis 15 Jahre: € 150

€ 20
 davon € 4 für Lebensmittel und Getränke

Ab 1. Dezember wurde außerdem die Zollfreigrenze für Warensendungen aus Drittländern (Ausnahmen: Alkohol, Tabak, Parfum) von € 22 auf €150 angehoben, für die Einfuhrumsatzsteuer gilt allerdings weiterhin 22 Euro-Grenze. Für private Geschenksendungen bleibt die abgabefreie Wertgrenze wie bisher bei € 45.

3.2 Verkauf von Kunstgegenständen unterliegt (weiterhin) 20%-iger Umsatzsteuer

Anlässlich der Senkung des Umsatzsteuersatzes für Medikamente auf 10% wurden durch ein Versehen auch die bisher dem 20%-igen Normalsteuersatz unterliegenden Lieferungen von Kunstgegenständen (zB durch Kunsthändler) in den ermäßigten 10%igen Steuersatz einbezogen. Dieses Versehen wurde nun korrigiert.

4 Steuersplitter


4.1 Abkommen zur vorübergehenden Weitergeltung des Erbschaftssteuer-DBA mit Deutschland

Deutschland hat bekanntlich – als Reaktion auf das Auslaufen der Erbschaftssteuer in Österreich mit Wirkung ab 1.7.2008 – das Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftsteuer zum 31.12.2007 gekündigt. Am 6.11.2008 wurde nunmehr ein Abkommen zur vorübergehenden Weitergeltung dieses Abkommens für Erbfälle, in denen der Erblasser nach dem 31.12.2007 und vor dem 1.8.2008 verstorben ist, vereinbart.

4.2 Lagerbewertung im Buchhandel

Mit Erlass vom 22.10.20083 , hat das BMF die Richtlinien für die Lagerbewertung im Buchhandel in der Fassung 2008 veröffentlicht. Sie dienen der Erleichterung der Bewertung und berücksichtigen Verlage (Buch-, Musikalien-, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage; Kunstverlage); den Buch-, Musikalien-, Zeitungs- und Zeitschrifteneinzelhandel; Buch-, Kunst- und Musikalienantiquariate; den Reise- und Versandbuchhandel; den Buch- und Musikaliengroßhandel sowie den Zeitungs- und Zeitschriftenhandel. Die Richtlinien können ab der Veranlagung 2008 und müssen für einen längeren Zeitraum (zumindest 5 Wirtschaftsjahre) angewendet werden.

4.3 Kammerumlage

Der EuGH hat im Jahr 1998 in einem viel kritisierten Urteil4 entschieden, dass die Einhebung der Kammerumlage 1 (die ja mit einem Promillesatz von den Vorsteuern berechnet wird) keinen Verstoß gegen die 6. MwSt-Richtlinie darstellt. Da der EuGH damals die Frage aber nicht eindeutig beantwortet hat, besteht – unter Berücksichtigung der zwischenzeitigen EuGH-Rechtsprechung – nach hA eine durchaus realistische Chance, dass der EuGH bei einem neuerlichen Verfahren die EU-Widrigkeit der Kammerumlage bestätigt.

4.4 Arbeitsbescheinigungen

Für Dienstgeber, die ihre Sozialversicherungsmeldungen per ELDA übermitteln, entfällt ab 1.12. 2008 das Ausstellen einer Arbeitsbescheinigung, da ab diesem Zeitpunkt das AMS online auf die Abmeldungen zur Sozialversicherung zugreifen kann.

5 Termin 31.12.2008 – darauf sollten sie nicht vergessen!


5.1 Antrag auf Rückerstattung der Beiträge 2005 bei Mehrfachversicherung

Werden mehrere versicherungspflichtige Tätigkeiten nebeneinander ausgeübt, so müssen auch mehrfach SV-Beiträge bezahlt werden. Allerdings ist dies mit der Höchstbeitragsgrundlage für die Kranken- und Pensionsversicherung (2005: € 50.820, 2006: € 52.500, 2007: € 53.760, 2008: € 55.020) begrenzt. Der Dienstnehmer kann sich Beiträge rückerstatten lassen, wenn die Summe der jährlichen Bezüge inklusive Sonderzahlungen die jährliche Höchstbeitragsgrundlage überschritten hat. Der Antrag muss für die Kranken- und Arbeitslosenversicherung innerhalb von drei Jahren gestellt werden. Zum 31.12.2008 läuft daher die Möglichkeit für 2005 ab. Die Rückerstattung der Pensionsversicherung ist seit einigen Jahren an keine Frist gebunden. Die Rückerstattung beträgt für die Krankenversicherung 4% und für die Arbeitslosenversicherung 3% des Überhangs über die Höchstbeitragsgrundlage. In der Pensionsversicherung werden 11,4% erstattet.

5.2 Arbeitnehmerveranlagung 2003

Wer zwecks Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit. Am 31.12.2008 endet daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2003.



1 BMF-Erlass vom 16.10.2008, BMF-010222/0230-VI/7/2008.

2 § 6 Abs 5 und 6 UStG idF 2.AbgÄG 2008.

3 BMF-Erlass vom 22.10.2008, BMF-010203/0514-VI/6/2008.

4 EuGH-Urteil vom 19.2.1998, C-318/96.



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